Klimaschutz, gesetzliche Vorgaben und Fördermöglichkeiten im Überblick
Wir informieren Sie umfassend und aktuell zu gesetzlichen Rahmenbedingungen, Klimaschutzvorgaben sowie zu staatlichen Förderprogrammen im Bereich moderner Heiz- und Energiesysteme.Ziel der deutschen Klimapolitik ist es, im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen einen Beitrag zur Begrenzung der globalen Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten zu leisten.
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz hat sich Deutschland verpflichtet, die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 % zu reduzieren. Bis zum Jahr 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden. Verbleibende Emissionen werden dabei durch natürliche oder technische Senken ausgeglichen.
Moderne Heizsysteme und Energielösungen auf Basis erneuerbarer Energien leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieser Klimaziele. Gleichzeitig können sie durch staatliche Förderprogramme unterstützt werden. Wir zeigen Ihnen auf, welche Technologien für Ihr Gebäude geeignet sind und wie Fördermöglichkeiten sinnvoll genutzt werden können.
Der Gebäudesektor im Fokus der Klimaschutzpolitik
Der Gebäudesektor spielt innerhalb der deutschen und europäischen Klimaschutzpolitik eine zentrale Rolle. Gebäude verursachen einen erheblichen Anteil des Endenergieverbrauchs sowie der energiebedingten Treibhausgasemissionen.
Ein wesentlicher Teil dieser Emissionen entsteht durch die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser, insbesondere im Wohngebäudebereich. In Deutschland entfällt der größte Anteil des Energieverbrauchs privater Haushalte auf diesen Bereich.
Der Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor ist im Vergleich zum Strombereich bislang noch begrenzt. Gleichzeitig verfolgt Deutschland das Ziel, bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dieses Ziel schließt auch den Gebäudesektor ein.
Um die Klimaziele zu erreichen, sind sowohl eine deutliche Reduzierung des Energiebedarfs von Gebäuden als auch der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger erforderlich. Der Gebäudebestand muss daher schrittweise modernisiert und auf zukunftsfähige, effiziente Energielösungen ausgerichtet werden.
Zur Unterstützung dieser Maßnahmen stehen staatliche Förderprogramme zur Verfügung, die Investitionen in energieeffiziente und klimafreundliche Heiz- und Energiesysteme erleichtern können.
CO2-Bepreisung bis 2026
Die Bundesregierung hat für den Ausstoß von CO2 einen einheitlichen Preis eingeführt. Seit 2023 steigt dieser schrittweise an und soll bis 2026 ein Niveau von bis zu 65 Euro pro Tonne CO2 erreichen.
In diesem Zusammenhang ist bis 2026 mit einer moderaten Erhöhung der Energiepreise von rund 8 % zu rechnen. Heizöl ist davon in der Regel stärker betroffen als Erdgas.
Ziel der CO2-Bepreisung ist es, Emissionen zu reduzieren und Investitionen in klimafreundliche und nachhaltige Energielösungen zu fördern. Die daraus erzielten Einnahmen sollen unter anderem für Klimaschutzmaßnahmen sowie zur Entlastung der Verbraucher eingesetzt werden, beispielsweise durch die Senkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
| Jahr | spez. Kosten (€/t CO2) | Energiekosten Gas (9 ct/kWh) zzgl. CO2-Steuer | Energiekosten Öl (110 ct/l) zzgl. CO2-Steuer |
|---|---|---|---|
| 2024 | 45 | 2.250 € + 225 € | 2.750 € + 300 € |
| 2025 | 55 | 2.250 € + 275 € | 2.750 € + 365 € |
| 2026 | 65 | 2.250 € + 325 € | 2.750 € + 430 € |
| Preissteigerung bis 2026 | -- | + 7,2 % | + 7,7 % |
Annahme: Drei-Personenhaushalt mit 25.000 kWh Gasverbrauch/ 2.500 l Öl Energieverbrauch, Öl-/ Gaspreis mit 9 ct/kWh bzw. 110 ct/l konstant
Was bedeutet das für Mieter und Hausbesitzer?
Kurzfristige Maßnahmen wie ein sofortiger Heizungstausch oder umfassende bauliche Sanierungen sind grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Dennoch führen steigende Energiepreise für fossile Brennstoffe dazu, dass es sinnvoll sein kann, sich frühzeitig mit nachhaltigen und zukunftsfähigen Heiz- und Energielösungen auseinanderzusetzen.
Energieeffizientes Bauen und Sanieren wird durch staatliche Förderprogramme unterstützt. Ziel der Klimaschutzpolitik ist es unter anderem, den Energiebedarf von Gebäuden langfristig zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu erhöhen.
Besonders gefördert werden Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie solarthermische Anlagen. Eigentümer können bei der Modernisierung ihrer Heizungsanlage von erhöhten Fördersätzen profitieren, abhängig von der gewählten Technologie und den individuellen Rahmenbedingungen.
Wärmepumpen gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung. Ihre Wirtschaftlichkeit verbessert sich insbesondere dann, wenn fossile Energieträger durch die CO2-Bepreisung teurer werden. In Verbindung mit einer guten Gebäudequalität und einer effizienten Systemauslegung können Wärmepumpen langfristig eine wirtschaftliche und klimafreundliche Lösung darstellen.
Gesetzliche Regelungen
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Vorgaben für Ihre Sanierung
Neben lokalen Bauvorschriften ist bei einer Sanierung vor allem ein Regelwerk verbindlich: das Gebäudeenergiegesetz GEG. Aber auch die Bundesländer machen Eigentümern inzwischen genaue Vorgaben beim Heizungstausch und bei der Dachsanierung.mehr erfahren
Gebäudeenergiegesetz (GEG) - verbindliches Regelwerk für alle Gebäude
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderung an Gebäude. Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und somit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Es legt Standards für die energetische Qualität von Neubauten und Bestandsgebäuden fest und fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.mehr erfahren
EE65 und seine Erfüllungsoptionen
EE65 beschreibt einen Mindestanteil regenerativer Energien, der bei einem Neubau oder dem Austausch einer Heizungsanlage erfüllt werden muss. Das heißt, dass die Energie für das Heizsystem zu mindestens 65 % aus erneuerbaren oder regenerativen Energien stammt. Das sind z. B. Umweltwärme für eine Wärmepumpe oder Sonnenenergie für Solarkollektoren.mehr erfahren
Zusätzlich zu beachten - Gesetze der Bundesländer bei der Sanierung
Landesrecht bei der Sanierung beachtenNicht nur das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist wichtig für Eigentümer:innen im Falle einer Sanierung - auch die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes müssen Beachtung finden! Denn inzwischen ist das Landesrecht in einigen Bundesländern strenger als das Bundesrecht, vor allem beim Heizungstausch und bei der Photovoltaik-Pflicht. Bevor Eigentümer also eine Sanierung starten, sollten sie einen Blick auf die Regelungen ihres Bundeslandes werfen.
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EEG gibt Rahmen für Photovoltaik-Anlagen vor
Wer Solarstrom mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage erzeugt, ist an die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gebunden.In unserer Übersicht zur Solarpflicht können Sie nachlesen, welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt.
Strenge Vorgaben im Denkmalschutz
Besonders streng sind die Vorgaben für Eigentümer:innen eines Hauses unter Denkmalschutz und in historischen Stadtzentren. Für sie ist die Abstimmung mit den lokalen Behörden Pflicht.Und schließlich darf auch über größere Anbauten, Umbauten und Ausbauten nicht eigenständig entschieden werden. Hierfür ist oft eine Baugenehmigung erforderlich.
Aktuelles
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Fördermittel sollen den Bauüberhang abbauen
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KfW-Förderung für Effizienzhaus 55 kann wieder beantragt werden
Seit dem 16. Dezember 2025 kann die KfW-Förderung für das Effizienzhaus 55 befristet wieder beantragt werden! Gefördert werden baureife Vorhaben mit zinsgünstigen Förderkrediten von maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine Baugenehmigung vorliegen, 100 Prozent erneuerbare Energien bei der Heizung sind Pflicht. Zur Verfügung stehen einmalig 800 Millionen Euro. Die Einstiegskonditionen liegen je nach Laufzeit zwischen 1,94 und 2,84 Prozent effektiver Jahreszins (private Selbstnutzung).mehr erfahren
© Talpa / Pixabay
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Förderprogramme stehen aktuell zur Verfügung
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Update: Förderung für Neubau und Immobilienkauf 2025
Förderung für Hausbau und Hauskauf 2025 - da hat sich im Herbst noch einiges getan! In den Neubau-Programmen wurden die Konditionen und Förderbedingungen teilweise deutlich verbessert. Außerdem ist seit Mitte Dezember die Förderung für das Effizienzhaus 55 befristet wieder verfügbar. Die wichtigsten Informationen zur Neubau-Förderung und zur Förderung für den Immobilienkauf 2025 im Überblick.mehr erfahren
© aktion pro eigenheim
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Neue Konditionen für Hausbau, Hauskauf und Sanierung
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Zinsänderung KfW-Förderung: Zinserhöhung für Förderkredite
Die KfW hat zum 16.12.2025 die Zinsen im Bereich der wohnwirtschaftlichen Investitionen geändert: Die Zinsen für Förderkredite in der Wohnwirtschaft wurden erhöht, das gilt unter anderem für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN und KNN). Die Förderkredite der KfW-Bank sind für Bauherren und Immobilienkäufer dennoch eine gute Säule zur Finanzierung des Eigenheims und der Sanierung. Bekannt gegeben wurden auch die Einstiegskonditionen für die befristete Neubau-Förderung EH 55. Sie liegen je nach Laufzeit zwischen 1,94 und 2,84 Prozent effektiver Jahreszins (private Selbstnutzung).mehr erfahren


